Ihr wolltet schon immer wissen was es sich genau mit Indizierten Spielen im Bezug auf Deutschland und dem Zoll auf sich hat? Hier eine Antwort.
Zeitliche Vorteile sind ein netter Bonus, aber es ist hauptsächlich die finanzielle Ersparnis, die den internationalen Einkaufsbummel lohnenswert macht. Gerade bei Computerteilen oder anderen Produkten aus dem Bereich der Elektronik werden die zum Beispiel in den Vereinigten Staaten aufgerufenen Dollar-Preise in Deutschland nicht selten einfach in Euro umgemünzt. Im Zusammenspiel mit einer verhältnismäßig starken europäischen Währung kannst du so - unter Beachtung einiger wichtiger Punkte - echte Schnäppchen machen. Eine für den Kunden besonders erfreuliche Situation auf dem Spielemarkt herrscht momentan in England. Dort steht der Versandhandel Amazon mit deutlich mehr anderen Anbietern in Konkurrenz, als es bei uns in Deutschland der Fall ist. Deshalb unterbieten sich die Händler immer wieder gegenseitig mit speziellen Rabattaktionen und Sonderpreisen. Zusätzlich muss in diesem Fall berücksichtigen, dass in Großbritannien der Euro nicht eingeführt wurde um Pfund Sterling derzeit einen verhältnismäßig schlechten Wechselkurs hat.
Wenn du Videospiele aus einem europäischen Land importierst, musst du keine Zollgebühr zahlen (aber natürlich Mwst.)
Eine Ausnahme stellen allerdings einige Regionen dar, die Teil des europäischen Zollgebiets aber nicht Teil des Steuergebiets der EG sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Überseegebiete Frankreichs (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Reunion), die Kanarischen Inseln Alandinsel sowie die britische Kanalinseln wie Guernsey oder Jersey. Letzteres ist von besonderem Interesse, da einige in Großbritannien angesiedelte Versandhändler ihre Ware von dort verschicken. Dadurch wird auch hier die sogenannte Einfuhrumsatzsteuer fällig.
Der Zoll kontrolliert unter anderem Pakete, die von außerhalb in das Steuergebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt werden, und erhebt gegebenenfalls fällige Einfuhrabgaben. „Gegebenenfalls" deshalb, weil bei Kleinsendungen mit einem Gesamtwert von unter 150 Euro (inklusive Versandkosten) kein Zoll erhoben wird.
Liegt der Gesamtwert der Warensendung unter 22 Euro, fällt sogar die Einfuhrumsatzsteuer weg. Wenn die Freibeträge überschritten werden, hängt die Höhe der Einfuhrabgaben von mehreren Faktoren ab.
Neben der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent (für Lebensmittel und Bücher fallen nur 7 Prozent an) kommt noch der eigentliche Zoll dazu. Dieser errechnet sich aus dem Zollwert und dem Zollsatz. Letzterer hängt davon ab, unter welchen Zolltarif ein Produkt fällt. Bei dieser Einteilung werden viele Faktoren mit einbezogen, sodass es allein bei den Elektronikartikeln verschiedene Abstufungen gibt. Während zum Beispiel Musik-CDs und DVDs mit einem Zollsatz von 3,5 Prozent belegt sind, beläuft sich dieser für CD-Player auf 9,5 Prozent und für DVD-Rekorder und -Player auf 13,9 Prozent. Mobiltelefone, Handhelds oder Notebooks wiederum sind frei.
Beim Zollwert handelt es sich um den Gesamtwert der Sendung inklusive Porto- und Verpackungskosten. Dieser Betrag wird mit dem Zollsatz multipliziert. Das Ergebnis ist der sogenannte Zollbetrag, also das, was umgangssprachlich als „Zoll-' bezeichnet wird. Die Summe aus Zollwert und Zollbetrag bildet die Grundlage zur Berechnung des Einfuhrumsatzsteuerbetrages und wird mit dem entsprechenden Einfuhrumsatzsteuersatz multipliziert. Addiert man Zollbetrag und Einfuhrumsatzsteuerbetrag, so erhält man die Einfuhrabgaben, die man zahlen muss. Bei speziellen Produkten wie Alkoholika oder Tabakwaren fallen noch die sogenannten Verbrauchssteuern an. Elektronikartikel oder Computerspiele zählen allerdings nicht zu dieser Warenart.
Es ist allgemein bekannt, dass im Sinne des Jugendschutzes in Deutschland Filme und Videospiele indiziert werden können.
Das bedeutet, dass diese Medien oder Medien mit im Wesentlichen gleichem Inhalt nicht beworben oder Minderjährigen zugänglich gemacht werden dürfen.
Ein Besitzverbot gibt es allerdings nicht und entsprechende Spiele dürfen auch „unter der Ladentheke" an volljährige Kunden verkauft werden !! "man staune"
Da der Jugendschutz außerhalb Deutschlands anders gehandhabt wird, sind hier indizierte Spiele und Filme im internationalen Versandhandel meist frei erhältlich. Die Einfuhr nach Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt. Zunächst muss der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem darf die Einfuhr nur zum privaten Zweck erfolgen - eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.
Besonders wichtig ist auch, dass Sie Jugendlichen oder Kindern keinen Zugriff auf das indizierte Medium ermöglichen. Die genauen rechtlichen Grundlagen finden sich im Strafgesetzbuch sowie dem Jugendschutzgesetz. Spiele die nicht von der USK geprüft wurden, werden so behandelt wie Titel mit der Einstufung „Keine Jugendfreigabe".
Wird ein Paket, das von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte Spiele oder Filme enthält, vom Zoll kontrolliert, kann es aufgehalten werden. In diesem Fall muss man als Käufer und Empfänger einen Altersnachweis erbringen, um die Volljährigkeit zur bestätigen. "aha!"
Bei Zuwiderhandlung behält der Zoll das Paket ein und informiert die zuständige Staatsanwaltschaft, die wiederum darüber entscheidet, ob ein Strafverfahren eingeleitet wird.
...heißt also im Klartext: Jeder der 18 Jahre alt ist, kann sich in Deutschland und über das Ausland RtCW und Wolfenstein und andere indizierte Titel kaufen und es privat benutzen so viel er mag! Auch der Zoll darf es (bei 18J. Nachweis) nicht beschlagnahmen.
Quelle:
PCGH