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Der Alte bei 4ever

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Saturday, January 23rd 2010, 9:05pm

Deutschland, der Zoll und Indizierte Spiele

Ihr wolltet schon immer wissen was es sich genau mit Indizierten Spielen im Bezug auf Deutschland und dem Zoll auf sich hat? Hier eine Antwort.

Zeitliche Vorteile sind ein netter Bonus, aber es ist hauptsächlich die finanzielle Ersparnis, die den internationalen Einkaufsbummel lohnenswert macht. Gerade bei Computerteilen oder anderen Pro­dukten aus dem Bereich der Elektro­nik werden die zum Beispiel in den Vereinigten Staaten aufgerufenen Dollar-Preise in Deutschland nicht selten einfach in Euro umgemünzt. Im Zusammenspiel mit einer ver­hältnismäßig starken europäischen Währung kannst du so - unter Be­achtung einiger wichtiger Punkte - echte Schnäppchen machen. Eine für den Kunden besonders erfreuli­che Situation auf dem Spielemarkt herrscht momentan in England. Dort steht der Versandhandel Ama­zon mit deutlich mehr anderen Anbietern in Konkurrenz, als es bei uns in Deutschland der Fall ist. Deshalb unterbieten sich die Händ­ler immer wieder gegenseitig mit speziellen Rabattaktionen und Son­derpreisen. Zusätzlich muss in diesem Fall berücksichtigen, dass in Großbritannien der Euro nicht eingeführt wurde um Pfund Sterling derzeit einen verhältnismäßig schlechten Wechselkurs hat.

Wenn du Videospiele aus einem europäischen Land importierst, musst du keine Zollgebühr zahlen (aber natürlich Mwst.)

Eine Ausnahme stellen allerdings einige Regionen dar, die Teil des europäischen Zollgebiets aber nicht Teil des Steuergebiets der EG sind. Dabei handelt es sich unter anderem um Überseegebiete Frankreichs (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Reunion), die Kanarischen Inseln Alandinsel sowie die britische Kanalinseln wie Guernsey oder Jer­sey. Letzteres ist von besonderem Interesse, da einige in Großbritan­nien angesiedelte Versandhändler ihre Ware von dort verschicken. Da­durch wird auch hier die sogenann­te Einfuhrumsatzsteuer fällig.

Der Zoll kontrolliert unter ande­rem Pakete, die von außerhalb in das Steuergebiet der Europäischen Gemeinschaft eingeführt werden, und erhebt gegebenenfalls fällige Einfuhrabgaben. „Gegebenenfalls" deshalb, weil bei Kleinsendungen mit einem Gesamtwert von unter 150 Euro (inklusive Versandkosten) kein Zoll erhoben wird.
Liegt der Gesamtwert der Warensendung un­ter 22 Euro, fällt sogar die Einfuhr­umsatzsteuer weg. Wenn die Freibe­träge überschritten werden, hängt die Höhe der Einfuhrabgaben von mehreren Faktoren ab.

Neben der Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent (für Lebens­mittel und Bücher fallen nur 7 Pro­zent an) kommt noch der eigentli­che Zoll dazu. Dieser errechnet sich aus dem Zollwert und dem Zollsatz. Letzterer hängt davon ab, unter welchen Zolltarif ein Produkt fällt. Bei dieser Einteilung werden viele Faktoren mit einbezogen, sodass es allein bei den Elektronikartikeln verschiedene Abstufungen gibt. Während zum Beispiel Musik-CDs und DVDs mit einem Zollsatz von 3,5 Prozent belegt sind, beläuft sich dieser für CD-Player auf 9,5 Prozent und für DVD-Rekorder und -Player auf 13,9 Prozent. Mobiltelefone, Handhelds oder Notebooks wiede­rum sind frei.

Beim Zollwert handelt es sich um den Gesamtwert der Sendung in­klusive Porto- und Verpackungs­kosten. Dieser Betrag wird mit dem Zollsatz multipliziert. Das Ergebnis ist der sogenannte Zollbetrag, also das, was umgangssprachlich als „Zoll-' bezeichnet wird. Die Summe aus Zollwert und Zollbetrag bildet die Grundlage zur Berechnung des Einfuhrumsatzsteuerbetrages und wird mit dem entsprechenden Einfuhrumsatzsteuersatz multipli­ziert. Addiert man Zollbetrag und Einfuhrumsatzsteuerbetrag, so er­hält man die Einfuhrabgaben, die man zahlen muss. Bei speziellen Produkten wie Alkoholika oder Tabakwaren fallen noch die soge­nannten Verbrauchssteuern an. Elektronikartikel oder Computer­spiele zählen allerdings nicht zu dieser Warenart.

Es ist allgemein bekannt, dass im Sinne des Jugendschutzes in Deutschland Filme und Video­spiele indiziert werden können.
Das bedeutet, dass diese Medien oder Medien mit im Wesentlichen gleichem Inhalt nicht beworben oder Minderjährigen zugänglich gemacht werden dürfen.

Ein Besitz­verbot gibt es allerdings nicht und entsprechende Spiele dürfen auch „unter der Ladentheke" an volljähri­ge Kunden verkauft werden !! "man staune"
:thumbup:

Da der Jugendschutz außerhalb Deutschlands anders gehandhabt wird, sind hier indizierte Spiele und Filme im internationalen Ver­sandhandel meist frei erhältlich. Die Einfuhr nach Deutschland ist unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls erlaubt. Zunächst muss der Käufer mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem darf die Einfuhr nur zum privaten Zweck erfolgen - eine kommerzielle Nutzung ist nicht erlaubt.

Besonders wichtig ist auch, dass Sie Jugendlichen oder Kindern keinen Zugriff auf das in­dizierte Medium ermöglichen. Die genauen rechtlichen Grundlagen finden sich im Strafgesetzbuch so­wie dem Jugendschutzgesetz. Spie­le die nicht von der USK geprüft wurden, werden so behandelt wie Titel mit der Einstufung „Keine Ju­gendfreigabe".

Wird ein Paket, das von der Bundes­prüfstelle für jugendgefährdende Medien indizierte Spiele oder Fil­me enthält, vom Zoll kontrolliert, kann es aufgehalten werden. In diesem Fall muss man als Käufer und Empfänger einen Altersnach­weis erbringen, um die Volljäh­rigkeit zur bestätigen. "aha!"
8)

Bei Zuwider­handlung behält der Zoll das Paket ein und informiert die zuständige Staatsanwaltschaft, die wiederum darüber entscheidet, ob ein Straf­verfahren eingeleitet wird.


...heißt also im Klartext: Jeder der 18 Jahre alt ist, kann sich in Deutschland und über das Ausland RtCW und Wolfenstein und andere indizierte Titel kaufen und es privat benutzen so viel er mag! Auch der Zoll darf es (bei 18J. Nachweis) nicht beschlagnahmen. ;)

Quelle: PCGH
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